Karies und Parodontitis
- Unbehandelte Karies greift den Zahn an und dringt unter den Zahnschmelz. Die Zahnhartsubstanz wird dabei zunehmend zerstört.
- Die Parodontitis sorgt für lockere Zähne: Sie ist eine fortgeschrittene Erkrankung des Zahnhalteapparates.
- Bei Brüchen im Zahnwurzelbereich.
- Wenn es zu starken Lockerungen des Zahns durch einen Unfall kommt.
- Durch Infektionen der Zahnnerven und des umgebenden Knochens.
Platzmangel/Fehlstellung
Gesunde Zähne werden gezogen, wenn dies kieferorthopädisch angeraten ist: weil im Kiefer Platzmangel herrscht oder bei Fehlstellungen. Dies betrifft vor allem die kleinen Seitenzähne und häufig auch die Weisheitszähne.
Krankheitsverläufe
Eine Zahnentfernung kann auch im Rahmen der Behandlung einer bösartigen Krankheit notwendig werden:
Beispielsweise vor einer geplanten Chemotherapie, bei einer bestehenden Unterdrückung der Immunabwehr des Körpers und bei notwendigen Bestrahlungen im Kopf- und Halsbereich mit dem Kieferknochen im Strahlenfeld. Da bei Patienten, die einer solchen Behandlung unterworfen sind, auch kleine chronische Infektionen einen dramatischen Verlauf nehmen können, wird dem entsprechend lieber vorgebeugt.
Gleiches gilt für Zähne mit Entzündungen bei Patienteninnen mit schweren Herz- und Kreislauferkrankungen. Diese können durch Infektionen im Kieferbereich ungünstig beeinflusst werden.
Ihr LeistungsPLUS
Die BKK VerbundPlus erstattet 100 % der Kosten für eine Vollnarkose oder Sedierung bei Weisheitszahn-Operationen. Die Erstattung beträgt maximal 150 EUR und ist auf die tatsächlich entstandenen Kosten begrenzt.
Wann übernimmt die BKK VerbundPlus die Kosten einer Vollnarkose?
Die Kostenübernahme für eine Vollnarkose erkennen wir an bei:
- Kindern unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt kooperieren und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können.
- Patienten mit geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen, die eine Vollnarkose benötigen.
- Patienten mit diagnostizierter Zahnbehandlungsphobie, bei denen eine zeitnahe Behandlung sonst nicht möglich ist.
(Bitte beachten: Die Diagnose darf nur ein Facharzt für Psychiatrie oder Psychotherapie bzw. ein entsprechend qualifizierter Arzt stellen.) - Patienten, bei denen Beruhigungs- oder örtliche Betäubungsmittel wegen Allergie oder organischer Erkrankung nicht eingesetzt werden dürfen.
- Patienten, die einen größeren chirurgischen Eingriff benötigen, der nicht unter örtlicher Betäubung möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass der behandelnde Zahnarzt über das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen entscheidet. Sofern diese gegeben sind, wird die Leistung über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Eine Erstattung von Privatrechnungen ist nicht möglich.
Wann übernimmt die BKK VerbundPlus die Kosten einer Vollnarkose nicht?
Keine Kostenübernahme erfolgt, wenn eine Vollnarkose medizinisch nicht notwendig, sondern lediglich vom Patienten gewünscht ist.
Typische Fälle sind:
- Entfernung aller vier Weisheitszähne in einer Sitzung, obwohl die Behandlung auch in mehreren Sitzungen unter örtlicher Betäubung möglich wäre.
- Sogenannte „Wunschnarkosen“, bei denen der Patient eine Vollnarkose wünscht, obwohl keine medizinische Indikation vorliegt.
In solchen Fällen kann die Vollnarkose als Privatleistung durchgeführt werden. Näheres besprechen Sie bitte direkt mit Ihrem Zahnarzt.
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Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
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