Untersuchung zur Zahnbehandlung
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Eine Wurzelspitzenresektion dient auf chirurgischem Weg der Zahnerhaltung. Bei der WSR wird die Wurzelspitze abgetragen, entzündetes Gewebe entfernt und der Wurzelkanal bakteriendicht abgeschlossen. Der Zahn muss für eine solche Behandlung als erhaltungswürdig eingestuft sein und muss nach der Operation mit einer Füllung bzw. Überkronung bleibend versorgt werden können.

Wann wird die WSR eingesetzt?

Der Zahnarzt nimmt diesen operativen Eingriff vor, wenn

  • ein entzündlicher Prozess im Bereich der Wurzelspitze nicht durch eine herkömmliche Wurzelbehandlung abklingt, sondern chronisch wird
  • eine Wurzelbehandlung nicht möglich ist (beispielsweise bei einer Zahnkrone)
  • Im Röntgenbild Veränderungen sichtbar werden, die eine Gewebsentnahme und feingewebliche Untersuchung nötig machen.

Darüber hinaus können abnorme Wurzelverhältnisse, Zahnverletzungen wie beispielsweise eine Wurzelfraktur, Zysten, der Verdacht auf einen Tumor oder Komplikationen bei der Wurzelbehandlung diesen Eingriff nötig machen.

Kontraindikationen

Was spricht gegen die Wurzelresektion?

  • Der Allgemeinzustand des Patienten spricht gegen den Eingriff
  • Der Zahn verbessert den Gesamtzustand des Gebisses nicht
  • Es besteht eine weitreichende Zerstörung des Zahnhalteapparates oder der Wurzel.

In diesen Fällen wird der Zahn besser gezogen.

Medizinische Informationen: Ablauf der Behandlung

Der im folgenden beschriebene Ablauf soll nur als generelle Information dienen. Ihr Zahnarzt wird je nach Indikation eine individuell unterschiedliche Behandlung wählen und Sie darüber auch detailliert aufklären.

Zum Behandlungsablauf