Zahnersatz - Kronen, Brücken, Implantate
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Härtefallregelung bei Zahnersatz

Für Versicherte, die durch die Versorgung mit einem Zahnersatz unzumutbar belastet werden, zahlt die BKK VerbundPlus einen Festzuschuss in Höhe von 100% der Regelversorgung. Hierfür dürfen die Familien-Bruttoeinnahmen festgesetzte Grenzen nicht übersteigen. Die Prüfung der Voraussetzungen muss schriftlich bei der BKK VerbundPlus beantragt werden.

Grenzbeträge 2024

Für das Jahr 2024 gelten folgende Grenzbeträge:

  • Alleinstehende: 1.414,00 €
  • Mit einem Angehörigen: 1.944,25 €
  • Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich der Grenzbetrag um 353,50 €

Voraussetzungen

Bezieher von Sozialhilfe, Bürgergeld und Leistungen nach dem Bafög erfüllen ohne gesonderte Einkommensprüfung die Voraussetzungen für die Härtefallregelung. Ebenso in einem Heim untergebrachte Versicherte, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise von einem Träger der Sozialhilfe oder einem Träger der Kriegsopferfürsorge aufgebracht werden.

Sollten Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, übernehmen wir die vollen Kosten für Ihren Zahnersatz, sofern Sie die Regelversorgung wählen. Sollten Sie sich für eine höherwertige Versorgung entscheiden, sind die Mehrkosten von Ihnen selbst zu tragen.

Den Antrag finden Sie hier:

Härtefallantrag Zahnersatz

Unser Tipp:

Liegen Ihre Bruttoeinnahmen knapp über der Grenze, besteht die Möglichkeit, Ihnen dennoch einen erhöhten Zuschuss im Rahmen der gleitenden Härtefallregelung zu gewähren. Wenden Sie sich in solch einem Fall gerne an uns.