Zahnersatz - Kronen, Brücken, Implantate
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Zahnersatz

Wenn ein durch Karies oder einen Unfall beschädigter Zahn nicht mehr mit einer Füllung oder einem Inlay/Onlay teilrestauriert werden kann, wird er in der Regel mittels einer Krone wiederaufgebaut. Das geht in der Regel sogar dann, wenn der Zahn abgebrochen ist. Die Überkronung stabilisiert und schützt die noch vorhandene Zahnsubstanz.

Herausnehmbarer Zahnersatz: Teil- und Vollprothesen

Die Wahl zwischen einer Überkronung oder einer Brücke ist von Größe und Lage des Zahndefektes abhängig. In beiden Fällen ist das Ziel die dauerhafte Erhaltung des Zahnbogens. Vorteile beider Zahnersatzvarianten: Sie werden so gut wie immer problemlos angenommen.

Die herausnehmbaren Prothesen kommen dann zum Einsatz, wenn im Kiefer nicht mehr genügend Zähne als Verankerungsmöglichkeiten für einen festsitzenden Zahnersatz (Brücke) in Frage kommen oder Zahnbetterkrankungen vorliegen.


Zahnersatz-Leistungen im Detail


Was zahlt Ihre BKK VerbundPlus

Wir beteiligen uns mit einem befundbezogenen Festzuschuss (in der Regel 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten) an Ihrem Zahnersatz.

Hinweis: Der Festzuschuss errechnet sich nicht aus dem Ihnen vorliegenden Gesamtbetrag. Dieser kann und wird oft tatsächlich höher ausfallen. Es wird hier immer nur ein statistisch errechneter Durchschnittsbetrag hinzugezogen.

Unser Tipp: Ihr lückenloses Bonusheft sorgt für höheren Zuschuss Sollten Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung regelmäßig ihre Zahnvorsorgeuntersuchungen wahrgenommen haben, erhöht sich unser Zuschuss um 10 Prozent. Und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt in den letzten 10 Jahren ergibt weitere 5 Prozent Zuschuss.

Noch mehr sparen beim Zahnersatz können Sie über unsere Kooperation mit dem DentNet®-Netzwerk.

Informationen finden Sie hier.

Implantate
Falls andere Zahnersatzformen nicht funktionieren (beispielweise im Frontzahnbereich), kommen Implantate in Frage: Dies sind künstliche Zahnwurzeln aus Titan, die direkt im Kieferknochen verankert werden. Auf dieser Haltevorrichtung wird dann eine Krone - also ein künstlicher Zahn - befestigt. An der Krone beteiligen wir uns mit dem befundbezogenen Festzuschuss. Das Implantat an sich, stellt eine Privatleistung dar.

Beantragung beachten

Auch einige der Kassenleistungen müssen vor Behandlungsbeginn zunächst bei uns beantragt werden. Welche das sind, erklären wir unter den betreffenden Themenpunkten.