Untersuchung zur Zahnbehandlung
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Anamnese

Ziel der Behandlung ist der Stillstand einer bestehenden Parodontitis. Hierfür müssen die verursachenden bakteriellen Beläge komplett entfernt werden.

Im ersten Schritt wird die Anamnese vorgenommen, Ihre Zähne werden geröntgt und die Diagnose sowie der Antrag an Ihre BKK VerbundPlus wird vom Zahnarzt gestellt.

In dem folgenden Therapie- und Aufklärungsgespräch werden Sie über die Parodontitis informiert und Ihr Zahnarzt wird mit Ihnen über Mundhygiene sprechen. Außerdem werden Sie über die einzelnen Therapieschritte informiert und über die Bedeutung gesundheitsbewussten Verhaltens und einzelner Risikofaktoren wie Rauchen oder Diabetes mellitus.

Ihr behandelnder Zahnarzt wird Ihre individuellen Mundhygienegewohnheiten feststellen und Ihnen gegebenenfalls Hinweise zu optimierten Zahnputz- und Pflegemaßnahmen für die regelmäßige Pflege geben.


Antiinfektiöse Therapie

Im zweiten Behandlungsschritt folgt die antiinfektiöse (nicht-chirurgische) Therapie. Bei Zahnfleischtaschen mit einer Sondierungstiefe von 4 Millimetern und mehr werden alle erreichbaren weichen und harten Beläge (Biofilm und Konkremente - das ist Zahnstein unterhalb des Zahnfleisches) entfernt. Die Zahnoberflächen werden poliert und fluoridiert, damit der Plaque nicht mehr so schnell anhaften kann.

Danach werden die erreichbaren harten Beläge und der Biofilm von den Wurzeloberflächen und aus den Zahnfleischtaschen entfernt (Scaling und Wurzelglättung). Dies geschieht unter örtlicher Betäubung. Fallweise kann hiernach noch der Einsatz von Antibiotika angezeigt sein.


Zwischenkontrolle

Nach einigen Wochen wird erneut ein Befund aufgenommen. Dies dient der Verlaufskontrolle und soll weitere behandlungsbedürftige Zahnfleischtaschen ermitteln. Daraus ergibt sich die Planung eventueller weiteren Therapieschritte.

Nötigenfalls folgt der dritte Behandlungsschritt. Dieser beinhaltet eine chirurgische Therapie. In manchen Fällen wird ein kleinerer chirurgischer Eingriff notwendig. Hierbei werden Zahnsteinreste und verbliebene Bakterien in schwer zugänglichen Zahnfleischtaschen oder Wurzelgabelungen entfernt.


Nachsorge

Im vierten Schritt folgt die Nachsorge: Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT). Hierauf haben Sie für zwei Jahre einen verbindlichen Anspruch. Die UPT wird an Ihr individuelles Risiko angepasst; die Frequenz der Nachsorgesitzungen liegt zwischen ein- und dreimal pro Jahr und richtet sich nach der Gradeinstufung zu Beginn Ihrer Therapie. Eine Verlängerung der UPT um bis zu 6 Monate ist möglich.

Die unterstützende Parodontitis-Therapie (UPT)

Die UPT ist das Nachsorge-Instrument, mit dem die Ergebnisse der vorhergegangenen Parodontitis-Therapie gesichert werden. Ein Ziel der UPT ist es, nicht befallenes Gewebe gesund zu erhalten. Neu- und Reinfektionen werden erkannt und bestehende Erkrankungen eingedämmt. Mit ihr wird überdies Ihre Motivation gefördert, damit Sie am Ball bleiben, was die Mundhygiene betrifft. Als Versicherter haben Sie in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase einen verbindlichen Anspruch auf diese Nachsorge. Die UPT wird über Ihre Elektronische Gesundheitskarte direkt mit uns abgerechnet. Die UPT kann gegebenenfalls verlängert werden, dies muss aber bei uns beantragt werden

Medizinische Informationen: Ablauf der UPT

Der im folgenden beschriebene Ablauf soll nur als generelle Information dienen. Ihr Zahnarzt wird je nach Indikation eine individuell unterschiedliche Behandlung wählen und Sie darüber auch detailliert aufklären.

Zum Behandlungsablauf

Unser Hinweis!

Der Erfolg Ihrer Parodontitisbehandlung steht und fällt mit Ihrer Mitarbeit! Nehmen Sie also die Behandlungs- und Nachsorgetermine unbedingt wahr!