Untersuchung zur Zahnbehandlung
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Welche Wurzelkanalbehandlung übernimmt die BKK VerbundPlus?

Als gesetzliche Krankenkasse übernehmen wir die Kosten bei einer Wurzelkanalbehandlung immer dann, wenn der behandelte Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird.

Das ist vor allem bei den hinteren Backenzähnen nicht immer der Fall; hier werden die Behandlungskosten in der Regel nur dann übernommen, wenn wenigstens eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:

  • Der Backenzahn steht in einer vollständigen, lückenlosen Zahnreihe
  • Die Behandlung verhindert eine einseitige Kürzung der Zahnreihe nach hinten
  • Vorhandener Zahnersatz kann durch die Behandlung erhalten werden.

Eine Wurzelspitzenresektion (Abtragen der Wurzelspitze); Entfernung entzündeten Gewebes, eine Wurzelkanalfüllung und den bakteriendichten Verschluss durch eine endgültige Füllung des Zahns übernehmen wir im Front- und Seitenzahnbereich.

Die Kosten für Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten können wir nicht übernehmen; dies gilt auch für spezielle Behandlungstechniken. Hier besteht aber die Möglichkeit, diese Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen.