Die BKK VerbundPlus ist Ihr Begleiter
Die BKK VerbundPlus wurde auch in diesem Jahr wieder als „Top-Zahnkasse“ ausgezeichnet und ist damit in Folge in ihrem Anspruch bestätigt worden, die beste Zahnkasse Deutschlands zu sein.
Die wichtigsten Punkte erläutern wir Ihnen auf dieser Seite in Kürze
Im Folgenden können Sie sich über alle Aspekte der kieferorthopädischen Behandlung informieren: Wie sieht der Ablauf aus, was müssen Sie vor dem Behandlungsbeginn wissen, wie und wann werden die Kosten erstattet usw.
Wer tiefer in die Materie eindringen und sich umfassend informieren will, kann das aber auch tun: Hierfür haben wir je nach Umfang des Themas noch Unterseiten für Sie vorbereitet, auf denen Sie hoffentlich all Ihre Fragen beantwortet sehen. Und falls doch noch die eine oder andere Frage offenbleiben sollte, dann kontaktieren Sie uns einfach. Wir sind jederzeit und gerne für Sie da.
Alles Wichtige kurz gefasst
Kieferorthopädische Behandlung: Was heißt das?
Bei einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung geht es darum, Fehlstellungen von Zähnen oder Fehlbildungen des Kiefers rechtzeitig - das heißt, möglichst noch während der Wachstumsphase - zu korrigieren.
Die Schwere der Erkrankung wird durch den Kieferorthopäden festgestellt und in fünf Indikationsgruppen eingeteilt. Je höher der Grad, desto höher auch der Behandlungsbedarf: Von einer vorwiegend ästhetischen Indikation (Grad 1 und 2), deren Behandlung in Ihre Eigenverantwortung fiele, bis hin zu behandlungsbedürftigen Fehlstellungen (Grad 3 bis 5), deren Kosten die BKK übernimmt.
Wann sollte man mit der Behandlung beginnen?
Um Störungen so rechtzeitig zu beseitigen, dass es nicht zu einer Verschlimmerung kommt, sollte eine kieferorthopädische Behandlung zu Beginn der zweiten Phase des Zahnwechsels (ca. 9. oder 10. Lebensjahr) begonnen werden. Hier sind die besten Heilerfolge möglich. Natürlich ist das individuell unterschiedlich. Manche Indikationen, wie eine Lippen-, Kiefer- oder Gaumenspalte oder Kreuzbisse im Milch- und frühen Wechselgebiss, erfordern beispielsweise einen früheren Beginn der Behandlung.
Was soll die kieferorthopädische Behandlung erreichen?
Fehlstellungen verursachen beispielsweise Funktionsstörungen beim Beißen und Kauen, beim Sprechen, Atmen oder für den Mundschluss. Diese Störungen sollen beseitigt bzw. die Verschlimmerung der Beschwerden verhindert werden. Zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge wird ebenfalls beigetragen, denn die kieferorthopädische Behandlung beugt oft auch anderen Erkrankungen vor, wie zum Beispiel
- eine erhöhte Infektanfälligkeit durch einen unzureichenden Mundschluss
- behinderte Nasenatmung
- Zahnerkrankungen durch eine einseitige Belastung von Kiefer und Zähnen.
Welche Kosten übernimmt die BKK, was muss ich selbst tragen?
Wir übernehmen die Kosten der Behandlung, wenn die kieferorthopädische Behandlung aus medizinischen Gründen (Indikationsstufe 3-5) angeraten ist und Ihr Kind bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Aber auch eine Kostenbeteiligung bei Erwachsenen ist fallweise dann möglich, wenn eine schwerwiegende Fehlstellung der Kiefer vorliegt, die erst nach Abschluss des Körperwachstums (also nach Vollendung des 18. Lebensjahres) behandelt werden kann und darüber hinaus eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist, um die Kau- und Funktionsstörungen zu beheben.
Kieferorthopädie bei Erwachsenen
Unsere Leistung umfasst grundsätzlich die Gesamtkosten der kieferorthopädischen Behandlung. Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, Ihren Anspruch in zwei Schritten zu erfüllen.
Schritt 1: Wir übernehmen während der laufenden Behandlung 80 % der Behandlungskosten als Sachleistung. Das heißt: Wir zahlen diesen Anteil direkt an den Kieferorthopäden. Bei mehreren im Haushalt lebenden, minderjährigen Kindern, die gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung sind, übernehmen wir in dieser Phase für das zweite und jedes weitere Kind 90 % der Behandlungskosten. Die restlichen 20 % bzw. 10 % sind Ihr vorläufiger Eigenanteil.
Alle Röntgenleistungen und konservierend chirurgischen Maßnahmen während der Behandlung tragen wir in voller Höhe - die Abrechnung läuft automatisch über Ihre Krankenversichertenkarte.
Schritt 2: Mit dem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung, wie im zahnärztlichen Behandlungsplan vorgesehen (also ggf. auch inklusive einer Verlängerungsphase), erstatten wir Ihren vorläufigen Eigenanteil. Hierfür benötigen wir nicht mehr als eine schriftliche Bestätigung des behandelnden Kieferorthopäden, dass die Behandlung im medizinischen Umfang abgeschlossen ist.
Beachten Sie bitte: Die Behandlung ist erst beendet, wenn auch die sogenannte „Retentionsphase“ - also die Zeit der Nachbetreuung - abgeschlossen wurde. Das kann bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Vorzeitiger Abbruch der Behandlung
Wenn Sie die kieferorthopädische Behandlung abbrechen, bevor das im Behandlungsplan vorgegebene Ziel erreicht wurde, dürfen wir die Restkosten nicht übernehmen, das heißt: Sie erhalten Ihren Eigenanteil nicht zurück. Aber schon im Interesse der Gesundheit Ihres Kindes sollten Sie ohnehin die Zähne zusammenbeißen und durchhalten.
Wie sieht der Ablauf der Behandlung aus?
Als erstes erfolgt die Untersuchung und Diagnosestellung durch den Kieferorthopäden. Der Arzt stellt während der Voruntersuchung fest, ob ein Behandlungsbedarf besteht und wird Ihnen die entsprechende Behandlung empfehlen. Das Erstgespräch wird entweder direkt über die BKKVP-Gesundheitskarte abgerechnet, oder der Kieferorthopäde erstellt hier auch schon den Behandlungsplan. Dann geht es für Sie weiter wie unten beschrieben.
Wird durch die Untersuchung festgestellt, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist (ab Indikationsstufe 3), erstellt der Kieferorthopäde einen Behandlungsplan, in dem die geplanten Maßnahmen, die geschätzte Behandlungsdauer und die voraussichtlichen Kosten festgehalten werden.
Achtung: Falls die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht vorliegen, zahlen Sie alle weiteren Untersuchungen selbst.
Als nächster Schritt muss die Behandlung beantragt werden. Hierfür reicht Ihr Kieferorthopäde den Behandlungsplan bei uns ein. Nach unserer Überprüfung benachrichtigen wir Sie und die Praxis über das Ergebnis - ist es positiv, kann die Behandlung beginnen.
Mehrkosten und Zusatzleistungen
Die Behandlung erfolgt dem Behandlungsplan entsprechend. Es wäre anzuraten, über die Zeit dieser Behandlung den Kieferorthopäden nicht zu wechseln. Sollte dies aber begründet notwendig werden, helfen wir Ihnen gerne.
Krankenkassenwechsel während der Behandlung
Nach Abschluss der intensiven kieferorthopädischen Behandlungsphase folgt die Stabilisierungsphase.
Wie lange dauert die Behandlung?
Die Antwort auf diese Frage hängt natürlich von vielen Faktoren ab: Dazu gehören:
- der jeweilige Befund (was muss korrigiert werden?)
- das Alter des Kindes und seine Konstitution
- Die Art und Qualität der Mitarbeit von Kind und Eltern.
Gerade auf den letzten Punkt kann man die einfache Faustformel anwenden: Je besser und gewissenhafter diese Mitarbeit ausfällt, desto kürzer dauert die Behandlung. Als groben Mittelwert kann man mit einem Behandlungszeitraum von vier Jahren rechnen. Hierzu kommen dann noch eventuell erforderliche Nachbehandlungen.
Sie können sich vorstellen, dass solch eine langwierige Behandlung auch entsprechende Kosten generiert, die wir als Ihre Kasse tragen. Deshalb sind wir sehr daran interessiert, dass die kieferorthopädische Behandlung auch erfolgreich abgeschlossen wird.
Wie sieht meine Mitarbeit aus?
Es ist wichtig, dass Sie als Eltern(teil) mit Verständnis und Ausdauer an der Seite Ihres Kindes sind und die Behandlung mit Sorgfalt begleiten. Jede Nachlässigkeit schadet der Gesundheit Ihres Kindes und gefährdet den Behandlungserfolg. Deshalb sollten Sie den Vorgaben und Anweisungen des Zahnarztes folgen und seine Maßnahmen, wo es geht, unterstützen. Scheuen Sie sich nicht, den Arzt zu fragen, wenn Sie etwas nicht verstehen oder sich unsicher fühlen. Je offener die Kommunikation läuft, desto besser werden Sie auch mit ihm zusammenarbeiten. Wichtig: Nehmen Sie immer alle Behandlungstermine wahr, und motivieren Sie Ihr Kind zu einer regelmäßigen, gründlichen Zahn- und Mundreinigung.
Unser Rat: Helfen Sie Ihrem Kind durch die langwierige Behandlung. Wenn Sie und Ihr Kind Seite an Seite durch die Behandlung gehen, winken am Ende Gesundheit, ein schönes Gebiss und die Freude über das eigene Durchhaltevermögen.
Worauf muss ich während der Behandlung achten?
Vergessen Sie über der kieferorthopädischen Behandlung nicht die regelmäßigen „normalen“ Kontrolltermine bei Ihrem Zahnarzt - zweimal im Jahr zum Check der Zahngesundheit.
Was kann mein Kind beitragen?
Auch wenn es nicht immer leicht oder angenehm ist: Ihr Kind sollte die kieferorthopädischen Regulationsapparate - also seine Zahnspange - regelmäßig und nach Anweisung des Kieferorthopäden tragen. Dies gilt auch für die Ferienzeiten, denn eine Fehlstellung macht ja auch keinen Urlaub. Verliert Ihr Kind seine Zahnspange oder treten Beschwerden oder Störungen beim Tragen auf, sollten Sie unverzüglich Ihren behandelnden Kieferorthopäden aufsuchen. Die Zahnspange sollte gründlich und regelmäßig gepflegt werden. Hierzu bekommen Sie auch Informationen von Ihrem Arzt.
Wann sollte die Spange nicht getragen werden?
Beim Essen oder beim Sport sollte die Zahnspange in einem stabilen Behälter aufbewahrt werden. Vorsicht: Ihr Kind sollte diesen Behälter nicht verlegen oder verlieren.
Mein Kind hat Angst vor der Behandlung/der Spange
Viele Kinder haben Angst vor dem Zahnarzt und erst recht vor dem Kieferorthopäden. Sie haben Angst vor Schmerzen, vor dem Skalpell und dem Bohrer oder sogar vor dem Piks der Betäubungsspritze - oder sie haben Angst vor der Spange. Hier finden Sie Tipps, was Sie als Eltern in diesem Fall tun können:
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Ihr guter Lotse BKK VerbundPlus ist jederzeit für Sie da!