Untersuchung zur Zahnbehandlung
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Heil- und Kostenplan

Erklärung in Kürze:

Hierin ist detailliert aufgeführt, welche Kosten für die Behandlung anfallen und Sie können sehen, was davon Ihre BKK VerbundPlus übernimmt und welchen Anteil Sie selbst tragen müssen. Die Erstellung eines HKP passiert durch Ihren Zahnarzt und ist für Sie kostenfrei.

Erklärung im Detail

Eine Versorgung mit Zahnersatz kann unter Umständen bis zu mehrere Tausend Euro kosten. Die Finanzierung ist deshalb schon vor Beginn der Behandlung ein wesentlicher Aspekt.

Stellen Sie sich vor, Sie beauftragen einen Handwerksbetrieb damit, Ihre Wohnung zu renovieren, einen neuen Boden zu legen, die Installationen zu erneuern und vielleicht auch noch gleich eine neue Küche einzubauen. Ohne einen Kostenvoranschlag würden Sie solch ein Projekt nicht in Angriff nehmen - außer, Sie haben viel Geld zu verschenken.

Der Heil- und Kostenplan ist so ein Kostenvoranschlag. Mit ihm erhalten Sie Transparenz, was die voraussichtlich anfallenden Kosten - Material, Labor und Honorare - und die Behandlungsschritte angeht.

Sie können mit ihm auch feststellen, wie die Kosten sich schlussendlich aufteilen: Was zahlt Ihre BKK VerbundPlus, was übernimmt eine eventuell vorhandene Zahnzusatzversicherung - und was bleibt Ihnen dann noch als Rest, der zu zahlen ist?

Wann wird der Heil- und Kostenplan erstellt?

Das erledigt Ihr Zahnarzt, sobald die Versorgung mit Zahnersatz in Planung ist. Der HKP muss erstellt werden, bevor die Behandlung beginnt.

Inhalt des HKP

Teil 1

Enthält die notwendigen Informationen zur Abrechnung im Rahmen der Regelversorgung: Ihre persönlichen Daten, der Befund, Angaben zur Therapieplanung, Honorar und Kosten.

Teil 2

Dieser Teil wird nur dann erstellt, wenn eine von der Regelversorgung abweichende Behandlung gewünscht wird.

Kostenplanung

Der HKP führt detailliert die voraussichtlichen Kosten für Ihre Behandlung auf. Dazu gehören die Material- und Laborkosten, die Behandlungskosten und das Zahnarzthonorar.

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung: Bei gesetzlich Versicherten ist dies der Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA). Privatleistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ abgerechnet - und das betrifft auch alle Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen.

Kostenübernahme

Die BKK VerbundPlus prüft die Befunde und hält die Höhe des Zuschusses im HPK fest. Die Kostenübernahme wird von uns mit Stempel und Unterschrift bestätigt. (Hier spielt Ihr Bonusheft eine wichtige Rolle!) Vor Behandlungsbeginn unterschreiben Sie den HPK - aber natürlich erst, wenn alle noch offenen Fragen geklärt wurden.

Erscheinen Ihnen die angegebenen Kosten unangemessen hoch, können Sie noch eine Zweitmeinung zum Zahnersatz einholen: Hier finden Sie Informationen dazu.

 

Eigenanteil

Nach Abschluss der Behandlung trägt der Zahnarzt im HKP ein, welche Kosten tatsächlich angefallen sind und welchen Festzuschuss die Kasse zur Regelversorgung zahlt. Die Differenz aus beiden Beträgen ergibt den Anteil, den Sie zu tragen haben.

FAQ zum Heil- und Kostenplan

Wie wird der HKP eingereicht?

Zum Jahreswechsel 2022/23 wird das herkömmliche Papierverfahren zur Beantragung und Genehmigung des Festzuschusses durch das elektronische Verfahren abgelöst. Der Zahnarzt kann dadurch die kompletten Antragsdaten inclusive Bonusdaten digital an uns übermitteln. Sie müssen also keinen Antrag in Papierform einreichen. Nach der Genehmigung erhält Ihr Zahnarzt diese ebenfalls digital. Sie erhalten die Information der Erstattungshöhe per Post.

Wie lange dauert eine Genehmigung

Wir entscheiden innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Wochen über die Genehmigung. (Ausnahme: Ein Gutachten wird erforderlich, dann verlängert sich die Frist auf sechs Wochen.)

Wie lange ist der HKP gültig?

Nach unserer Genehmigung ist der Heil- und Kostenplan für ein halbes Jahr gültig; das heißt: Ihre Behandlung sollte in diesen sechs Monaten durchgeführt werden. Sollte der Abschluss der Behandlung in dieser Zeit nicht möglich sein, kann der Plan erneut bei uns eingereicht werden und wird dann in der Regel noch einmal um weitere sechs Monate verlängert.

Wie verbindlich sind die Angaben im HKP?

Die Gesamtkosten der Behandlung werden von Ihrem Zahnarzt nur geschätzt. Das heißt, die tatsächlichen Kosten können durchaus höher ausfallen. Der Heil- und Kostenplan gibt Ihnen also keinen garantierten Preis an. Allerdings dürfen die tatsächlichen Kosten am Ende nur maximal um 20 Prozent abweichen. Sollten die Kosten absehbar höher als diese 20 Prozent abweichen, müssen Sie rechtzeitig davon informiert werden. Ihr Zahnarzt ist an die genehmigten Leistungen gebunden. (Es darf Ihnen also beispielsweise keine Brücke gesetzt werden, wenn eine Teilprothese genehmigt worden ist.)
Und auch wir als Ihre Kasse sind an den Plan gebunden und müssen die genehmigten Festzuschüsse zahlen.

Wie wird der Zahnersatz abgerechnet?

Über Ihren Eigenanteil erhalten Sie eine Rechnung von Ihrem Zahnarzt. Die Festzuschüsse, die von uns genehmigt wurden, rechnet Ihr Zahnarzt direkt mit uns ab.

Wie wird bei der andersartigen Versorgung abgerechnet?

In diesem Fall wird Ihnen Ihre Zahnarztpraxis die komplette Rechnung ausstellen, die Sie begleichen. Sie erhalten dann den Festzuschuss von uns zurück.

Wie läuft die Abrechnung mit einer Zahnzusatzversicherung ab?

Um Ihren Eigenanteil von der Zusatzversicherung erstattet zu bekommen, müssen Sie sich jeweils an Ihre zuständige Versicherung wenden, da dies nicht einheitlich geregelt ist.