Weitere Zahnbehandlung: Aufbissschiene
chevron_right
chevron_left

Aufbissschiene / Knirscherschiene

Wo häufige Kopfschmerzen Ihre Ursache haben können

Ein häufig stressbedingtes Problem ist das unbewusste Zähneknirschen (Bruxismus). Bei dieser Angewohnheit werden (im Schlaf oder auch am Tag) unbewusst die Zähne aufeinandergepresst. Hierdurch entstehen eine Anzahl von gesundheitlichen Beschwerden (beispielsweise Kopfschmerzen) und Über- und Fehlbelastungen der Kiefergelenke und Zähne, die durch den mechanischen Abrieb Substanz verlieren. Anhaltendes Zähneknirschen kann sogar den Zahnhalteapparat schädigen oder Kiefergelenkerkrankungen zur Folge haben. Auch Kronen und Brücken werden durch die Fehlbelastung übermäßig abgenutzt oder gar geschädigt.

Entlastung für die Zähne

Eine individuell an den Zahnbogen angepasste farblose Aufbissschiene (Relaxierungs- oder Entspannungsschiene) aus Kunststoff wirkt dem entgegen. Die Aufbissschiene dient als Schutz für die Zähne. Das Knirschen passiert zwar weiter, aber die Schiene federt den Druck ab und da sie weicher ist als die Zähne, wird beim Knirschen die Schiene abgerieben - nicht der Zahnschmelz.

Entspannung für die Kiefermuskulatur

Durch die Schiene wird auch der Abstand zwischen Unter- und Oberkiefer um ca. 1 mm vergrößert. Dies verändert die Ruheschwebelage des Gebisses, entspannt die Kiefermuskulatur und unterbricht in vielen Fällen dadurch das unbewusste Aufeinanderpressen der Zähne: Neue Bewegungsmuster werden gelernt. Die Schiene kann für nur für kurze Zeit (einige Wochen oder Monate) oder dauerhaft eingesetzt werden.

Sinnvoll auch bei Zahnfehlstellung

Diese Schiene ist auch dann sinnvoll, wenn bei geschlossenen Kiefern eine ungleichmäßige Auflage der Kauflächen vorliegt (bspw. durch eine Zahnfehlstellung). Auch bei funktionellen Erkrankungen des Kiefergelenks und der Kaumuskulatur (craniomandibuläre Dysfunktion) wird die Schiene eingesetzt (CMD-Schiene).

 

Mehr Informationen finden Sie hier

Wann wird die Schiene getragen?

In der Regel wird die Aufbisschiene nachts getragen. Es gibt sie in harter oder gummiartiger Ausführung und für den Ober- und/oder Unterkiefer. Bei extrem starkem Knirschen hält die harte Schiene ungefähr sechs Monate; bei weniger starker Symptomatik und guter Pflege kann sie auch mehrere Jahre halten.

Entspannungstherapien wie Yoga ect.

Falls Ihr Zahnarzt keine organischen Ursachen für das Zähneknirschen feststellen kann, empfiehlt sich neben der Aufbissschiene auch eine zusätzliche Entspannungstherapie (bspw. Yoga, Physiotherapie oder Autogenes Training), um den Stress und die Fehlbelastung in den Griff zu bekommen.

Pflege der Aufbissschiene

Die Aufbissschiene wird ganz einfach mit einer Zahnbürste und Zahncreme gereinigt. Sie können aber auch Gebissreiniger (Tabs) dafür verwenden, hierfür wird die Schiene in ein Glas mit Wasser gelegt und eine Reinigungstablette hinzugefügt. Wenn Sie die Schiene nur nachts tragen, sollten Sie sie in einem luftdichten Behälter aufbewahren. Passend und preiswert: eine Zahnspangenbox. Falls Sie die Schiene auch tagsüber tragen und nur zeitweise herausnehmen, empfiehlt sich die Aufbewahrung in einem feuchten Milieu: Ein Glas Wasser oder - falls Sie unterwegs sind - ein feuchtes Papiertuch. Damit die Schiene sich nicht verformt, sollte sie nicht austrocknen.

Was übernimmt die BKK VerbundPlus?

Eine medizinisch notwendige Aufbissschiene wird von uns als gesetzliche Leistung übernommen. Die Arztpraxis rechnet die Leistung direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte mit uns ab.

Es gibt aber Schienen-Varianten und -Einsatzmöglichkeiten, die keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sind:

  • Bleaching-Schienen (zum Bleichen der Zähne)
  • Fluoridierungs-Schienen
  • Aqualizer (Entspannungsschienen mit Wasserfüllung)
  • Indikator-Schienen • Front-Aufbissschienen (Jig-Schienen)
  • Medikamententräger
  • Relaxbogen
  • Sportschutz-Schienen
  • Schienen aus dem 3-D-Drucker

Auch Zusatzleistungen wie Funktionsanalysen oder -therapien dürfen wir nicht erstatten.

Wie wird bei der andersartigen Versorgung abgerechnet?

In diesem Fall wird Ihnen Ihre Zahnarztpraxis die komplette Rechnung ausstellen, die Sie begleichen. Sie erhalten dann den Festzuschuss von uns zurück.