Zahnlexikon
Wichtige Begriffe rund um Zahngesundheit von A bis Z – einfach und verständlich erklärt.
Andersartige Versorgung
Dies ist eine Lösung, die komplett anders gestaltet ist, als die Regelversorgung vorsieht. Die gesamte Behandlung wird nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten hier auch nur den Festzuschuss der Regelversorgung.
Aufbissschiene
Die Aufbissschiene, auch Knirscherschiene genannt, ist eine dem Zahnbogen angepasste Kunststoffauflage, die zum Schutz der Zähne vor dem Substanzverlust durch das Knirschen sorgt und eine Entspannung der Kiefermuskulatur bewirkt. Sie wird in der Regel nachts getragen.
Bleaching
Mit „Bleaching“ (Bleichen) wird das chemische Aufhellen der natürlichen Zahnsubstanz durch ein Bleichmittel bezeichnet. Die Zahnaufhellung sollte in einer zahnärztlichen Praxis vorgenommen werden, weil bei Eigenbehandlung Verletzungsgefahr besteht. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese rein ästhetische Behandlung nicht.
Brücke
Eine Brücke füllt eine Zahnlücke zwischen zwei oder mehreren Zähnen. Sie besteht aus den Anker- oder Pfeilerkronen, die auf den Zähnen befestigt sind, die die Lücke zu beiden Seiten flankieren; und dem Brückenglied, das den oder die fehlenden Zähne ersetzt. Eine Brücke kann auch auf Implantaten befestigt werden.
Eigenanteil
Der Festzuschuss für Zahnersatz (Brücken, Prothesen und Kronen) deckt zwischen 60 % und 80 % der ermittelten Kosten für die Regelversorgung ab. Der Differenzbetrag, den der/die Patient:in selbst tragen muss, wird als Eigenanteil bezeichnet. Die Höhe des Eigenanteils hängt von der gewählten Versorgung ab.
Festzuschuss
Als gesetzlich Versicherter steht Ihnen zum Zahnersatz ein fester Zuschuss zu, dessen Höhe sich nach dem jeweiligen zahnmedizinischen Befund richtet. Dies sind in der Regel ca. 60 % der Durchschnittskosten der Regelversorgung. Kosten der Behandlung, die über den Festzuschuss hinausgehen, trägt der Patient selbst (Eigenanteil).
Fissurenversiegelung
Als Fissuren werden Einkerbungen, Rillen und Vertiefungen auf den Kauflächen vor allem der großen Backenzähne bezeichnet. Diese feinen, tiefen Rillen sind schlecht zu reinigen und deshalb besonders anfällig für Karies. Bei Kindern und Jugendlichen empfiehlt sich eine Versiegelung dieser Fissuren: Der Zuschuss hierzu ist ein LeistungsPlus der BKK VerbundPlus.
Füllungen
Zahnfüllungen verschließen Defekte am Zahn - die sogenannten „Löcher“-, die bspw. durch Karies entstanden sind. Hierfür werden hauptsächlich zahnfarbene Materialien aus Kunststoff mit unterschiedlichen anorganischen Beimischungen (Komposit) verwendet.
Gingivitis
Gleichartige Versorgung
Heil- und Kostenplan
Implantat
Inlay
Karies
Kieferorthopädie
KIG
Kofferdam
Krone
Lokalanästhesie
Mehrfarbtechnik
Mehrkostenvereinbarung
Parodontitis / Parodontose
Periimplantitis
Plaque
Professionelle Zahnreinigung
Prothese (Teil/Voll)
PSI (Paradontaler Screening Index)
Regelversorgung
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