Die Operation kann im Krankenhaus oder einer Zahnarztpraxis vorgenommen werden. Sie wird von einem Narkosearzt (Anästhesisten) begleitet und überwacht. Dieser wird vor dem Eingriff eine ausführliche Anamnese vornehmen, Sie über die Risiken der Narkose aufklären und Ihnen eine Bedenkzeit einräumen, in der Sie sich für oder gegen die Vollnarkose entscheiden können.
Vollnarkose bei Weisheitszahn-OP
Vor der Weisheitszahn-Extraktion fürchten sich nicht nur Angstpatienten. Die Weisheitszähne im Oberkiefer sind noch der leichtere Fall, der Zahn lässt sich leichter fassen, das Knochengewebe dort ist nachgiebiger.
Aber der dicke Unterkieferknochen ist ein härterer Gegner: Hier muss in der Regel ein Teil des Knochens aufgeschnitten oder der Zahn im Kiefer zerteilt werden, damit man ihn ziehen kann.
Die Prozedur ist entsprechend lang und trotz lokaler Betäubung unangenehm; und aus Schonungsgründen können pro Behandlung maximal zwei Zähne entfernt werden.
Manche Ärzte bieten hier schon eine leichte Sedierung (Lachgas o.ä.) an, damit der Eingriff weniger bewusst wahrgenommen wird. Eine immer häufiger angefragte Möglichkeit, um vom Geschehen gar nichts mitzubekommen, ist die Extraktion unter Vollnarkose. Der Arzt kann entspannt arbeiten, weil die Patientin keine Schmerzen hat, die Muskeln entspannt sind und der Mund weit geöffnet werden kann.
Medizinisch begründete Vollnarkose
Die Vollnarkose wird medizinisch begründet angewendet, wenn die Weisheitszähne verlagert und schwer zugänglich sind und eine einfache Lokalanästhesie den Schmerz nicht ausschalten könnte. Auch bei einer Allergie gegen lokale Betäubungsmittel oder bei einer attestierten Zahnarztphobie wird die OP unter Vollnarkose gemacht.
Wann übernimmt die BKK VerbundPlus die Kosten einer Vollnarkose?
Die Kostenübernahme für eine Vollnarkose erkennen wir an bei:
- Kindern unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt kooperieren und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können.
- Patienten mit geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen, die eine Vollnarkose benötigen.
- Patienten mit diagnostizierter Zahnbehandlungsphobie, bei denen eine zeitnahe Behandlung sonst nicht möglich ist.
(Bitte beachten: Die Diagnose darf nur ein Facharzt für Psychiatrie oder Psychotherapie bzw. ein entsprechend qualifizierter Arzt stellen.) - Patienten, bei denen Beruhigungs- oder örtliche Betäubungsmittel wegen Allergie oder organischer Erkrankung nicht eingesetzt werden dürfen.
- Patienten, die einen größeren chirurgischen Eingriff benötigen, der nicht unter örtlicher Betäubung möglich ist.
Wann übernimmt die BKK VerbundPlus die Kosten einer Vollnarkose nicht?
Keine Kostenübernahme erfolgt, wenn eine Vollnarkose medizinisch nicht notwendig, sondern lediglich vom Patienten gewünscht ist.
Typische Fälle sind:
- Entfernung aller vier Weisheitszähne in einer Sitzung, obwohl die Behandlung auch in mehreren Sitzungen unter örtlicher Betäubung möglich wäre.
- Sogenannte „Wunschnarkosen“, bei denen der Patient eine Vollnarkose wünscht, obwohl keine medizinische Indikation vorliegt.
In solchen Fällen kann die Vollnarkose als Privatleistung durchgeführt werden. Näheres besprechen Sie bitte direkt mit Ihrem Zahnarzt.
Vor- und Nachteile
Vorteile
- Sie bekommen von der OP nichts mit
- Alle vier Weisheitszähne können problemlos in einer OP gezogen werden
- Ideal für Angstpatienten
- Häufig durchgeführt und sicher
Nachteile
- Über die Nebenwirkungen und Risiken einer Vollnarkose wird Sie Ihr Narkosearzt aufklären.
- Zusätzliche Kosten von 150 bis 300 EUR
Ihr LeistungsPlus
Die BKK VerbundPlus erstattet ihren Mitgliedern die Kosten für die Vollnarkose bei Weisheitszahn-Operationen bis maximal 100 EUR.
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
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