Indikationen für eine Zahnextraktion

Inhaltsverzeichnis

Wann muss ein Zahn gezogen werden?

Karies und Parodontitis

  • Eine unbehandelte Karies geht dem Zahn an und unter den Schmelz: Sie zerstört die Zahnhartsubstanz.
  • Die Parodontitis sorgt für lockere Zähne: Sie ist eine fortgeschrittene Erkrankung des Zahnhalteapparates.
  • Brüche im Zahnwurzelbereich
  • Starke Lockerungen des Zahns durch einen Unfall
  • Infektionen der Zahnnerven und des umgebenden Knochens

Platzmangel/Fehlstellung

Gesunde Zähne werden gezogen, wenn dies kieferorthopädisch angeraten ist: weil im Kiefer Platzmangel herrscht oder bei Fehlstellungen. Dies betrifft vor allem die kleinen Seitenzähne und häufig auch die Weisheitszähne.

Krankheitsverläufe

Eine Zahnentfernung kann auch im Rahmen der Behandlung einer bösartigen Krankheit notwendig werden:
Beispielsweise vor einer geplanten Chemotherapie, bei einer bestehenden Unterdrückung der Immunabwehr des Körpers und bei notwendigen Bestrahlungen im Kopf- und Halsbereich mit dem Kieferknochen im Strahlenfeld. Da bei Patienten, die einer solchen Behandlung unterworfen sind, auch kleine chronische Infektionen einen dramatischen Verlauf nehmen können, wird dem entsprechend lieber vorgebeugt.

Gleiches gilt für Zähne mit Entzündungen bei Patienteninnen mit schweren Herz- und Kreislauferkrankungen. Diese können durch Infektionen im Kieferbereich ungünstig beeinflusst werden.


Einverständniserklärung

Für jede Zahnextraktion muss eine klare Indikation vorliegen und der behandelnde Zahnarzt muss hierfür Ihr Einverständnis einholen: Die OP lässt sich schließlich nicht rückgängig machen.

Medizinische Informationen: Ablauf der Behandlung

Der im folgenden beschriebene Ablauf soll nur als generelle Information dienen. Ihr Zahnarzt wird je nach Indikation eine individuell unterschiedliche Behandlung wählen und Sie darüber auch detailliert aufklären.

Zum Behandlungsablauf

Welche Kosten übernimmt die BKK VerbundPlus?

Wir übernehmen das Entfernen von bleibenden Zähnen und Milchzähnen: Die Extraktion selbst, die anschließende Wundversorgung und die Nachkontrolle. Falls ein Zahn operativ entfernt werden muss, können Sie diese OP ebenfalls mit uns abrechnen.

Wann übernimmt die BKK VerbundPlus die Kosten einer Vollnarkose? 

Die Kostenübernahme für eine Vollnarkose erkennen wir an bei: 

  • Kindern unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt kooperieren und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können.
  • Patienten mit geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen, die eine Vollnarkose benötigen.
  • Patienten mit diagnostizierter Zahnbehandlungsphobie, bei denen eine zeitnahe Behandlung sonst nicht möglich ist. 
    (Bitte beachten: Die Diagnose darf nur ein Facharzt für Psychiatrie oder Psychotherapie bzw. ein entsprechend qualifizierter Arzt stellen.)
  • Patienten, bei denen Beruhigungs- oder örtliche Betäubungsmittel wegen Allergie oder organischer Erkrankung nicht eingesetzt werden dürfen.
  • Patienten, die einen größeren chirurgischen Eingriff benötigen, der nicht unter örtlicher Betäubung möglich ist.

Wann übernimmt die BKK VerbundPlus die Kosten einer Vollnarkose nicht? 

Keine Kostenübernahme erfolgt, wenn eine Vollnarkose medizinisch nicht notwendig, sondern lediglich vom Patienten gewünscht ist. 

Typische Fälle sind: 

  • Entfernung aller vier Weisheitszähne in einer Sitzung, obwohl die Behandlung auch in mehreren Sitzungen unter örtlicher Betäubung möglich wäre.
  • Sogenannte „Wunschnarkosen“, bei denen der Patient eine Vollnarkose wünscht, obwohl keine medizinische Indikation vorliegt.

In solchen Fällen kann die Vollnarkose als Privatleistung durchgeführt werden. Näheres besprechen Sie bitte direkt mit Ihrem Zahnarzt.

Ihr LeistungsPlus

Die BKK VerbundPlus erstattet ihren Mitgliedern die Kosten für die Vollnarkose bei Weisheitszahn-Operationen bis maximal 100 EUR.

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