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Was Sie zur Pflegeversicherungs-Reform wissen müssen

Anfang Juli wurde der Beitragssatz um 0,35 % erhöht – wer Kinder hat, wird entlastet. Ab Januar 2024 werden zudem das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent erhöht.

Höhere Leistungsbeiträge, Entlastung für Eltern

Am 1. Juli hat sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte erhöht. Zugleich zahlen Eltern ab dem zweiten Kind nun 0,25 Beitragssatzpunkte weniger für jedes Kind unter 25. Der Kinderlosenzuschlag wird auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben.

Ab 2024 werden zudem das Pflegegeld – also die Lohnersatzleistung für Menschen, die aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen nicht arbeiten können – sowie die ambulanten Sachleistungsbeträge um je fünf Prozent erhöht. Zum 1. Januar 2025 und 2028 werden die Geld- und Sachleistungen automatisch dynamisiert. Zudem wird es pflegenden Angehörigen erleichtert, Unterstützung zu beantragen und zu erhalten. Detail-Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium – oder sprechen Sie uns an!