Haushaltshilfe in der Schwangerschaft
Kann der Haushalt wegen wegen Schwangerschaftsbeschwerden nicht weitergeführt werden, erstatten wir die Kosten für eine Haushaltshilfe. Diese Leistung ist aufgrund der Schwangerschaft zuzahlungsfrei.
Haushaltshilfe von Familienangehörigen
Übernimmt der Ehepartner oder ein anderer Familienangehöriger die Haushaltsführung und muss er dafür unbezahlten Urlaub nehmen, zahlen wir den Verdienstausfall (maximal den Vertragssatz des Sozialdienstes).