Telemedizin bei Parkinson
Parkinson – wir erleichtern Ihren Alltag
Morbus Parkinson ist eine der häufigsten chronischen, degenerativen Erkrankungen des Nervensystems. Die Krankheit betrifft hauptsächlich Menschen zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr, aber auch Jüngere können daran erkranken. Morbus Parkinson ist nicht heilbar und schreitet in Schüben langsam voran. Aber sie ist nicht tödlich: Die Lebenserwartung von Menschen, die an Parkinson erkrankt sind, ist etwa genauso hoch wie bei gesunden Menschen. Eine medikamentöse Therapie sorgt dafür, dass die Symptome der Krankheit gelindert werden und damit die Lebensqualität der Betroffenen deutlich verbessert werden kann.
Medikamentöse Behandlung
Zu Beginn der Krankheit (zwei bis fünf Jahre) ist eine medikamentöse Behandlung zuverlässig wirksam und unkompliziert. Die Betroffenen können ein beinahe normales Leben führen. Die Medikamentenwirkung schwankt über Tag kaum oder gar nicht. Aber mit dem weiteren Fortschreiten der Krankheit wird es zunehmend schwieriger, die Symptome medikamentös zu kontrollieren. Über den Tagesverlauf treten Schwankungen auf. Um diese Wirkungsschwankungen auszugleichen, muss die Medikation angepasst werden. Eine optimale Abstimmung der medikamentösen Behandlung sorgt langfristig für einen günstigen Therapieverlauf und weniger Spätschäden.
Anpassung der Medikation
Die Medikamente können ausschließlich anhand auftretender Symptome dosiert werden, nicht durch Messungen, wie man es beispielsweise bei einem Diabetes macht. Die Symptome variieren nicht nur von Patient zu Patient, sondern sind sogar innerhalb des Tagesverlaufs erheblichen Schwankungen unterworfen.
Deshalb ist bisher zur Anpassung der Therapie oft eine stationäre Untersuchung in einer Klinik oder einem Parkinsonzentrum notwendig, bei der die Symptomatik und die Wirkung der Medikamente über einen längeren Zeitraum verfolgt werden können. Aber selbst eine stationäre Untersuchung liefert nur ein oder zweimal am Tag zu festen Zeiten bei der Visite eine Momentaufnahme des wechselhaften Status.
Ärztliche Videobegleitung zu Hause
Die Lösung hierfür bietet eine telemedizinische Begleitung, bei der Sie Ihren Neurologen täglich und zu jeder Uhrzeit per Video über Ihren aktuellen Zustand informieren können. Sie können ganz flexibel selbst bestimmen, wann und wie oft Sie Ihren Arzt mit einem kurzen Video unterrichten möchten – und Sie müssen dafür nicht mal vor die Tür!
Bequem von zu Hause mit der Videosprechstunde: Mit ca. 10 Minuten am Tag über einen Zeitraum von 30 Tagen erhält Ihr behandelnder Arzt alle Informationen, um Ihre Medikation gemeinsam mit einem Parkinsonspezialist festzulegen und so Risiken und Spätkomplikationen durch die Medikamente weitgehend zu minimieren. Eine solch intensive ärztliche Betreuung wäre auf anderem Wege nicht denkbar.
EVA – der elektronische Videoassistent
Es ist so einfach wie die Bedienung Ihres Fernsehers; bei der Einrichtung des Systems erhalten Sie außerdem persönliche Hilfe. Der Videoassistent führt Sie mit kurzen Ansagen durch die Aufnahme der kurzen Filmaufnahmen. Die Fernbedienung des Systems ist mit einer intuitiven Steuerung ausgerüstet. Mit EVAs Hilfe führen Sie vor der Kamera kurze Bewegungsübungen durch – Sie kennen sie bereits von Ihren Besuchen bei Ihrem Arzt. Die aufgenommenen Daten werden dann automatisch an die Arztpraxis übermittelt.
Parkinsonassistentin
Außer der medikamentösen Einstellung stellt das Parkinson-Programm den Betroffenen auch eine erfahrene Krankenschwester zur Seite, die als Parkinsonassistentin für Ihre Fragen erreichbar ist. Sie stehen in regelmäßigem telefonischen Kontakt und besprechen akute Beschwerden. Darüber hinaus nimmt die Parkinsonassistentin Ihre aktuelle Medikation auf, vermittelt Ihnen Tipps zum Umgang mit Ihrer Krankheit oder Kontakt zu Schulungsangeboten. Außerdem ist sie in Kontakt mit Ihrem behandelnden Neurologen und bereitet Ihre vierteljährlichen Arztbesuche mit Ihnen vor.
Telemedizinische Betreuung von Parkinsonpatienten: Fragen und Antworten
Wer kann an der videogestützten Betreuung teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der BKK VerbundPlus, die
- eine gesicherte Diagnose haben: mittel- bis hochgradiger typischer bzw. atypischer Morbus Parkinson ICD 10: G20.-, G21.-
- Die häusliche Versorgung muss gewährleistet sein.
- Ihr betreuender Arzt muss an dem Programm teilnehmen.
Wer kann nicht an der videogestützten Betreuung teilnehmen?
Ausschlusskriterien sind
- anhaltender Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholmissbrauch
- fehlende Mitwirkung
In welchen Bundesländern gilt das Angebot?
Der Parkinson-Vertrag gilt bundesweit. Welche Kliniken, Neurologen und Hausärzte in Ihrer Region teilnehmen, können Sie bei der MVB Entwicklungsgesellschaft erfragen.
Tel.: 0261 200226-31 (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr)
Wie funktioniert das Ganze und welche Leistungen umfasst das Angebot?
Im ersten Schritt geht es um das Zentrale Parkinsonmanagement
- Prüfung der Diagnose und Feststellung des Krankheitsstadiums
- Vermittlung eines niedergelassenen Neurologen und einer Parkinsonassistentin
- Mindestens einmal im Quartal ein telefonischer Abgleich der Medikation
- Bei gegebenen Anlässen eine persönliche Kontaktaufnahme
- Abstimmung mit Haus- und/oder Facharzt
- Dokumentation der Befunde und Medikationen
- Information und Vermittlung spezieller Unterstützungsangebote für Patient*innen und Angehörige (Schulungen, Vorträge, Selbsthilfe usw.)
Schritt 2: Videounterstützte Vorstellung des Patienten
- Der koordinierende Neurologe erstellt Videosequenzen des Patient während der Sprechstunde
- Das teilnehmende Krankenhaus wird konsultiert
Schritt 3: Videounterstützte Parkinsontherapie zu Hause
- Der vertraglich teilnehmenden Spezialist stellt eine Diagnose und entscheidet die ambulante Videotherapie
- Nötigenfalls wird zur weiteren Diagnostik eine stationäre Aufnahme angeordnet
- Die Betroffenen erstellen zu Hause über einen Zeitraum von maximal 30 Tagen mindestens 10 Tagesprofile mit mindestens 3 Aufnahmen.
- Das teilnehmende Krankenhaus ist kontinuierlich beteiligt
- Die Medikation wird laufend angepasst.
Schritt 4: Videounterstützte Parkinsonsprechstunde
- Bei erneuter Verschlechterung nach einem Ablauf von mindestens 12 Monaten.
- Der Patient erstellt zu Hause mindestens 5 Tagesprofile mit mindestens 3 Aufnahmen an maximal 7 Tagen.
- Das begleitende Krankenhaus und der/die behandelnden Ärzt*innen entscheiden über die Diagnostik und weitere Behandlung
Wie lang läuft das Programm?
Ihre Teilnahme beginnt mit der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung zunächst für ein Jahr. Die Teilnahme können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen; ansonsten ist eine Kündigung des Vertrages erst nach Ablauf der Bindungsfrist (nach einem Jahr) mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen möglich.
Die Teilnahme endet mit dem Ende Ihres Versicherungsverhältnisses bei der BKK VerbundPlus, sowie bei einer Beendigung der Teilnahme Ihres betreuenden Arztes oder Ihrer Krankenkasse.
Außerdem ist ein Ausschluss aus dem Programm wegen einer mangelnden Mitwirkung Ihrerseits möglich.
Was sind die Vorteile der telemedizinischen Betreuung?
- Die Videosprechstunde ist unkompliziert und barrierefrei.
- Durch die unkomplizierte Beobachtung und Betreuung werden Eskalationen frühzeitig erkannt und können medikamentös abgefangen werden.
- Patienten profitieren von einem Netzwerk hochkarätiger Experten für die Therapie von Parkinson.
- Stationäre Aufenthalte bleiben erspart.
- Die Qualität der Versorgung und die Lebensqualität steigen.
Wer bezahlt das telemedizinische Therapiekonzept?
Ihre BKK VerbundPlus übernimmt die vollständigen Kosten für diese Therapie.
Kontakt
Bei Interesse oder Fragen zur Parkinson-Therapie nehmen Sie bitte direkt mit der MVB Kontakt auf:
Tel.: 0261 200226-31
Montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Patientenstimmen
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.